Baugutachter Nienburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Marc Wolfram Nienburg

Marc Wolfram

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 05023 502 99 50
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
  • Projektleiter für die Sanierung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Nienburg steht Ihnen Herr Marc Wolfram als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Marc Wolfram kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Nienburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Nienburg kommen bzw. sich nicht in Nienburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Nienburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Nienburg ist eine selbstständige Gemeinde des gleichnamigen Landkreises in Niedersachsen. In der Norddeutschen Tiefebene in der Mittelweserregion, liegt die Stadt Nienburg an der Weser. Durch die angrenzenden Geest- und Moorbereiche und das Weserurstromtal ist die Landschaft geprägt. Die nächsten Oberzentren sind Hannover (51 km) südöstlich und Bremen (64 km) nördlich. Nienburg gehört mit dem Kreis Nienburg zur Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg.

Nach der Hauptsatzung der Stadt Nienburg bilden die Stadtteile: 

  • Holtorf
  • Schäferhof/Kattriede
  • Erichshagen-Wölpe
  • Langendamm

jeweils eine Ortschaft. 

Die Stadt Nienburg hat folgende Nachbargemeinden: 

  • Hansestadt Bremen (64 km), Syke (45 km)
  • Diepholz (63 km), Sulingen (32 km)
  • Osnabrück (105 km), Minden (50 km), Bielefeld (99 km)
  • Verden (36 km), Rotenburg (60 km), Hoya (24 km)
  • Rehburg-Loccum (21 km), Stadthagen (42 km)
  • Walsrode (41 km), Hansestadt Hamburg (142 km)
  • Schwarmstedt (33 km), Celle (66 km)
  • Hannover (51 km), Neustadt am Rübenberge (24 km)

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Markplatz 1
31582 Nienburg/Weser

Bauamt:

Kreishaus B
Kreishaus am Schloßpark
31582 Nienburg

Amtsgericht: 

Berliner Ring 98
31582 Nienburg 

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